Veröffentlichungspflichten
Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf ganz-einfach-energiesparen.de.
Zudem veröffentlicht die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) eine öffentlich geführten Anbieterliste unter bfee-online.de.
Informationen über Netzverluste gemäß § 1 a AVBFernwärmeV
Informationen über Preisregelungen gemäß § 1 a AVBFernwärmeV
Preisregelung
1. Preise
1.1 Grundpreis
Der Grundpreis für die Vorhaltung der Wärmeleistung (Anschlusswert gem. vertraglicher Regelung) beträgt
39,50 € / kW anno.
1.2 Messpreis
Der monatliche Messpreis beträgt
12,50 € / Monat / Messstelle.
1.3 Stations-Servicepreis
Der monatliche Stations-Servicepreis für die Bereitstellung der Hausübergabestation (HÜS; Anschlusswert;
vgl. § 2 Ziff. 2.2.6) nebst Wartung, Instandhaltung und Stördienst mit 24h-Rufbereitschaft (Stations-
Service) beträgt
24,00 € / Monat (HÜS bis 49 kW)
1.4 Arbeitspreis 1
Der Arbeitspreis 1 beträgt
52,00 € / MWh
1.5 Arbeitspreis 2
Der Arbeitspreis 2 umfasst ausschließlich die ab dem 01.01.2021 eintretenden Belastungen der Brennstoffpreise aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG, BGBl. 2019, 2728) in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend: BEHG-Belastungen) für die Abnahmestelle des WVU (Anschrift HZ „Am Bahnhof 16a, 07922 Tanna“; nachfolgend: Brennstoffabnahmestelle). Die an der Brennstoffabnahmestelle bezogenen Brennstoffe setzt das WVU ausschließlich zur Erzeugung derjenigen Wärme ein, die das WVU an den Kunden liefert.
Der Arbeitspreis 2 wird jeweils wie folgt berechnet:
Arbeitspreis 2 = Ist-BEHG-Belastungen des an der Brennstoffabnahmestelle bezogenen Brennstoffes gemäß Ausweis auf der Rechnung des Brennstofflieferanten pro Jahr in EUR netto ./. fakturierte Wärmemenge in MWh/Jahr.
Der Arbeitspreis 2 wird jeweils mit der Jahresschlussrechnung für das abgelaufene Abrechnungsjahr abgerechnet. Das WVU ist dazu berechtigt, angemessene monatliche Abschläge auf die voraussichtliche Höhe des jährlichen Arbeitspreises 2 zu verlangen.
2. Mehrwertsteuer
Die unter Punkt 1 und Punkt 3 genannten Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer
mit dem jeweils gültigen Steuersatz, derzeit 19 %.
3. Preisänderung
Bei Änderungen des Index Lohn und/oder des Index Betriebsmittel und/oder des Index Getreide und/oder des Index Erdgas und/oder bei Änderungen des Erzeugerpreises für leichtes Heizöl ändern sich die unter Punkt 1.1 bis 1.4 genannten Preise nachfolgenden Preisanpassungsformeln:
3.1 Grundpreis
P = P0 * (0,2 + 0,8 * IL/IL0)
3.2 Messpreis
P = P0 * (0,2 + 0,8 * IL/IL0)
3.3 Stations-Servicepreis
P = P0 * (0,2 + 0,8 * IL/IL0)
3.4 Arbeitspreis 1
P = P0 * (0,15 B/B0+ 0,15 G/G0 + 0,3 H/H0 + 0,25 EGI/EGI0 + 0,15 HEL/HEL0)
Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass die in der vorstehenden Preisanpassungsformel für den Arbeitspreis 1 verwandten Paramenter EGI und HEL das Marktelement gemäß § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV abbilden.
3.5 Die für die jeweilige Preisanpassung verwendeten Bezeichnungen bedeuten:
| Bezeichnung | Bedeutung |
|---|---|
| P: | Neuer Grund-, Mess-, Stations-Service- bzw. Arbeitspreis 1 gemäß Pkt. 3.1-3.4 |
| P0: | Grund-, Mess-, Stations-Service- bzw. Arbeitspreis 1 gemäß Pkt. 1.1-1.4 (Preisstand: III. Quartal 2021) |
| IL: | Index Lohn; Index der durchschnittlichen Bruttoverdienste; Deutschland, Quartale abrufbar unter der Für das jeweils aktuelle Quartal gilt der veröffentliche Wert des jeweils vorvorhergehenden Quartals. |
| IL0: | Basis-Index Lohn = Wert des I. Quartals 2021 = 96,2 (Basis 2022 = 100). |
| B: | Index landwirtschaftliche Betriebsmittel; Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel; Für das jeweils aktuelle Quartal gilt der veröffentliche Wert des jeweils vorvorhergehenden Quartals. |
| B0: | Basis-Index Betriebsmittel = Wert des I. Quartals 2021 = 103,8. (Basis 2020 = 100) |
| G: | Index Getreide; Erzeugerpreisindizes landwirtschaftlicher Produkte; Deutschland; Monate abrufbar unter der GENESIS-Datenbank des statistischen Bundesamtes unter dem GENESIS-Code 61211-0003 mit dem Schlüsselcode LWPR-121 landwirtschaftlicher Produkte Getreide (Basis 2020=100). Für das I. Quartal des laufenden Jahres gilt das arithmetische Mittel der Werte der Monate August bis Oktober des Vorjahres, für das II. Quartal gilt das arithmetische Mittel der Werte der Monate November und Dezember des Vorjahres sowie Januar des laufenden Jahres, für das III. Quartal gilt das arithmetische Mittel der Werte der Monate Februar bis April des laufenden Jahres sowie für das IV. Quartal gilt das arithmetische Mittel der Werte der Monate Mai bis Juli des laufenden Jahres. |
| G0: | Basis-Index Getreide = Durchschnitt der Werte der Monate Februar 2021 bis April 2021 = 122,4 (Basis 2020 = 100). |
| H: | Index Holz; Erzeugerpreisindizes der Produkte des Holzeinschlags aus Staatsforsten; Deutschland; Monate abrufbar unter der GENESIS-Datenbank des statistischen Bundesamtes unter dem GENESISCode 61231-0002 mit dem Schlüsselcode ENERGIEHOLZ Produkte des Holzeinschlags Energieholz (Basis 2015=100). Für das I. Quartal des laufenden Jahres gilt das arithmetische Mittel der Werte der Monate August bis Oktober des Vorjahres, für das II. Quartal gilt das arithmetische Mittel der Werte der Monate November und Dezember des Vorjahres sowie Januar des laufenden Jahres, für das III. Quartal gilt das arithmetische Mittel der Werte der Monate Februar bis April des laufenden Jahres sowie für das IV. Quartal gilt das arithmetische Mittel der Werte der Monate Mai bis Juli des laufenden Jahres. |
| H0: | Basis-Index Holz = Durchschnitt der Werte der Monate Februar 2021 bis April 2021 = 86,6 (Basis 2015 = 100). |
| EGI: | Index Erdgas; Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte; Deutschland; Monate, Güterverzeichnis abrufbar unter der GENESIS-Datenbank des Statistischen Bundesamtes unter dem GENESIS-Code 61241-0004, Gewerbliche Produkte GP2019 (3-Steller) mit dem Schlüsselcode GP19-352 „Erdgas (Verteilung)“ (Basis 2021=100). Für das I. Quartal des laufenden Jahres gilt das arithmetische Mittel der Werte der Monate September bis November des Vorjahres, für das II. Quartal gilt das arithmetische Mittel der Werte der Monate Dezember des Vorjahres bis Februar des laufenden Jahres, für das III. Quartal gilt das arithmetische Mittel der Werte der Monate März bis Mai des laufenden Jahres sowie für das IV. Quartal gilt das arithmetische Mittel der Werte der Monate Juni bis August des laufenden Jahres. |
| EGI0: | Basis-Index Erdgas = Durchschnitt der Werte der Monate März 2021 bis Mai 2021 = 84,7 (Basis 2021 = 100). |
| HEL: | Index Heizöl; Erzeugerpreise für leichtes Heizöl; Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Erzeugerpreise für leichtes Heizöl, Lieferung in Tankkraftwagen an Verbraucher, 40-50 hl/Auftrag, frei Verbraucher abrufbar unter der GENESIS-Datenbank des statistischen Bundesamtes unter dem GENESIS-Code 61241-0101 Berichtsort Deutschland, Schlüsselcode DG. Für das I. Quartal des laufenden Jahres gilt das arithmetische Mittel der Preise der Monate September bis November des Vorjahres, für das II. Quartal gilt das arithmetische Mittel der Preise der Monate Dezember des Vorjahres bis Februar des laufenden Jahres, für das III. Quartal gilt das arithmetische Mittel der Preise der Monate März bis Mai des laufenden Jahres sowie für das IV. Quartal gilt das arithmetische Mittel der Preise der Monate Juni bis August des laufenden Jahres. |
| HEL0: | Basis-Index Heizöl; Erzeugerpreis für leichtes Heizöl = Durchschnitt der Preise der Monate März 2021 bis Mai 2021 = 55,76 €/hl ausschließlich MwSt. |
Anwendung der Preisänderungsformel
Preisänderungen gelten von dem Tage an, ab dem sich einer oder mehrere der folgenden Berechnungsfaktoren
- der Index Lohn (IL),
- der Index Betriebsmittel (B),
- der Index Getreide (G),
- der Index Holz (H),
- der Index Erdgas (EGI),
- der Index Heizöl (HEL)
geändert haben.
3.6
Sollte sich die Grundlage für einen der in Ziff. 3 genannten Indexwerte derart verändern, dass sie dem Ursprungsgedanken des Einsatzzweckes nicht mehr entspricht oder sollte ein Indexwert des Statistischen Bundesamtes nicht mehr veröffentlicht werden, so wird hierfür der vom Statistischen Bundesamt angegebene Folgeindex herangezogen. Sollte vom Statistischen Bundesamt kein Folgeindex angegeben werden, so wird das WVU den Index, der dem Sinn und Zweck am ehesten entspricht, in der Preisgeltung verwenden.
Gleiches gilt, wenn das WVU für den Wärmebezug eine andere Energieversorgungsanlage als die BHKW-Anlage der Biokraft GmbH Rothenacker teilweise oder vollständig errichten bzw. einsetzen sollte und/oder wenn das WVU für die Wärmeerzeugung einen anderen Primärenergieträger als Holz und Heizöl extra leicht teilweise oder vollständig einsetzen sollte. In allen vorgenannten Fällen wird die Änderung dem Kunden schriftlich mitgeteilt
Die Indizes des Statistischen Bundesamtes werden unter www.destatis.de veröffentlicht. Umbasierungen der Indexzahlen haben entsprechend den Vorgaben des Statistischen Bundesamtes zu erfolgen.
3.7
Das WVU ist dazu verpflichtet, den Arbeitspreis 2 herabzusetzen, wenn und soweit die in Ziff. 3.4 verwendeten und in Ziff. 3.5 definierte Parameter H, HEL und EGI bereits BEHG-Belastungen enthalten.
Der Herabsetzung steht der Verzicht des WVU über den jeweiligen Arbeitspreis 2 / Jahr gleich.
3.8
Der Herabsetzung gemäß Ziff. 3.7 bedarf es nicht, wenn und soweit ein in Ziff. 3.4 ausschließlich als Marktelement verwandter und in Ziff. 3.5 definierter Parameter betroffen ist.
Stand: 01.01.2025