Thermische Abfallbehandlung

siedlungs- & restabfallbehandlung

Unter dem  Begriff Siedlungsabfälle werden die Abfallarten Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Straßenkehricht, Marktabfälle, kompostierbare Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Abfälle aus Getrenntsammlungen (Pappe, Papier, Karton, Glas, Kunststoffe, Holz, Elektronikteile) erfasst.

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, auch gewerbliche Siedlungsabfälle genannt, stammen aus Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen und bestehen aus ähnlichen Stoffen wie Hausmüll. Die Mengenanteile der einzelnen Inhaltsstoffe sind dabei branchenspezifisch sehr unterschiedlich und können daher deutlich von der Hausmüllzusammensetzung abweichen.

Hausmüll ist der umgangssprachliche Begriff für Abfälle aus privaten Haushalten.

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und Hausmüll werden an der Anfallstelle in verwertbare und nicht verwertbare Bestandteile getrennt.

Abfallrichtlinien regeln die stoffliche Verwertung. Abfälle, die verwertbar sind, werden möglichst recycelt. Stofflich nicht verwertbare Bestandteile werden als Restabfälle zur Verwertung eingestuft, der thermischen Restabfallbehandlung zugeführt und so energetisch verwertet.  Der bei der Verbrennung anfallenden Rostschlacke werden verwertbare Bestandteile (z. B. Metalle) entnommen. Ebenso ist deren Weiterverarbeitung als Ersatzbaustoff für den Straßenbau möglich.

Verwertung von Abfällen zur Schonung der Umwelt

Durch moderne Technologien sowie den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung wird ein hoher energetischer Nutzungsgrad erzielt und der Einsatz fossiler Brennstoffe vermieden. Unseren Ansprüchen gerecht werdend unterschreiten wir die gesetzlich vorgegebenen Werte für Luftreinheit.

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Zertifikate

Entsorgungsfachbetrieb

Effizienzfaktor R1

MS-zert DIN EN ISO 50001:2011

 

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