Hinweisgeberschutz

Der Zweck des Hinweisgeberschutz-Programms der Danpower besteht darin, es den Mitarbeitern und möglicherweise anderen Personengruppen zu ermöglichen, über bedenkliche Vorfälle in der Danpower zu berichten, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Hinweisgeberschutz-System soll somit Offenheit und Transparenz bei (Rechts-)Verstößen und schwerwiegendem Fehlverhalten gewährleisten.

Das Hinweisgebersystem Danpower ist als Ergänzung zur direkten und täglichen Kommunikation am Arbeitsplatz über Fehler und unbefriedigende Zustände usw. zu sehen. Das Programm stellt auch eine Ergänzung zu bestehenden Möglichkeiten dar, beispielsweise den nächsten Vorgesetzten oder die Personalabteilung zu kontaktieren.

Die Danpower fördert die Nutzung des Hinweisgebersystems, damit Verstöße intern schnell und effizient bearbeitet werden können. Es steht dem Hinweisgeber jedoch frei, ob er eine Meldung an das Hinweisgebersystem des Arbeitsplatzes oder an ein externes Hinweisgebersystem übermitteln möchte.

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